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Malermeister Wissner BLOG

27
Feb
2018

Bei Ihnen könnte das Wohnzimmer auch mal wieder einen neuen Anstrich vertragen oder in Ihrem Schlafzimmer könnte ein neuer Bodenbelag nicht schaden? Dann beauftragen Sie einen Handwerker, denn dadurch können Sie einen gewissen Teil an Steuern einsparen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass Sie den Auftrag an den Handwerker Ihres Vertrauens als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Ihrem eigenen Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück bzw. in Ihrer selbst genutzten Wohnung ausgeführt werden. Die Förderung erstreckt sich dabei u.a. auf die Wiederherstellung, Renovierung oder Verschönerung von Räumen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Sie die Rechnung per Überweisung begleichen und nicht in bar bezahlen. Die Lohn- und Materialkosten müssen dabei getrennt auf der Rechnung aufgeführt sein. 20 Prozent der aufgeführten Lohnkosten, können Sie dann bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Jedoch gibt es eine jährliche Höchstgrenze an Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro. Dadurch können Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr geltend machen.

Als Mieter können Sie die Steuervergünstigungen u.a. ebenfalls nutzen, wenn Sie die Handwerkerarbeiten für Schönheitsreparaturen im Haushalt selbst beauftragen.

Ein Beratungsgespräch bei Ihrem Steuerberater sollten Sie dennoch in Anspruch nehmen und sich neben dieser kleinen Information zusätzlich fachlich kompetent beraten lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.finanztip.de/handwerkerkosten/ (Quelle)

Informations
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Malermeister Wissner GmbH

Seit 1947 verwöhnen wir unsere Kunden. Wir gestalten, streichen, lackieren, tapezieren, renovieren, putzen und saugen, dass es eine wahre Freude ist. Eine Freude für unsere Kunden, die zufrieden sind mit dem Termin, dem Preis und dem Ergebnis.

Nicht nur als Maler, gerne sind wir Ihnen mit vielen anderen Gewerken auch behilflich. Brauchen Sie zusätzlich zu uns einen Schreiner oder Elektriker? Kein Problem: wir helfen Ihnen gerne und nennen Ihnen einen unserer Kooperationspartner.

Weitere Informationen unter www.malermeister-wissner.de

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